Lohnsteuer-Außenprüfer fordern vermehrt die Vorlage von Stundenzetteln für Minijobber. Fehlen diese Aufzeichnungen, drohen Beanstandungen, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Bußgelder. Die Stundenaufzeichnungen sollten daher in der Lohnbuchhaltung jederzeit griffbereit sein.
Stand: Juli 2013
Mehr dazu im Beitrag Lohnsteuer-Außenprüfer: Stundenzettel auch für minijobber mit Fixgehalt!.
Verwandte Fragen
Müssen für Minijobber mit Fixgehalt Stundenzettel geführt werden?
Ja, auch für geringfügig Beschäftigte mit festem Monatslohn sind Stundenaufzeichnungen zu führen. Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen spätestens am siebten Folgetag erstellt und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Welche Folgen drohen bei fehlenden Stundenaufzeichnungen für Minijobber?
Bei fehlenden oder unvollständigen Stundenzetteln kann der Status als Minijob in Frage gestellt werden, wenn der gezahlte Lohn umgerechnet auf die geleisteten Stunden den Mindestlohn unterschreitet. Dies kann zu Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zusätzlich können Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz verhängt werden.
Wie sollten Stundenaufzeichnungen für Minijobber dokumentiert werden?
Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Dokumentation muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und vom Arbeitgeber für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen müssen bei Prüfungen durch das Finanzamt oder den Zoll jederzeit vorgelegt werden können.