Sí. El Kurzarbeitergeld de la Bundesagentur für Arbeit está sujeto al requisito de que la relación laboral no haya sido rescindida ni terminada mediante acuerdo de extinción. Si se produce la rescisión, se pierde el derecho al Kurzarbeitergeld y el empleador debe volver a pagar el salario por su cuenta.
Actualizado: marzo de 2021
Más sobre el tema en el artículo Kündigung während Kurzarbeit<br><small>Welche Auswirkungen hat dies auf die Gehaltszahlung?</small>.
Preguntas relacionadas
Decken die Pauschbeträge für Sachentnahmen auch Non-Food-Artikel im Lebensmitteleinzelhandel ab?
Nach Auffassung des FG Münster (Urteil v. 29.4.2022, 10 K 1297/20) ist der Pauschbetrag für den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) ausreichend und deckt auch die Entnahme von Non-Food-Artikeln wie Wasch-, Putz-, Hygiene- oder Kosmetikartikeln ab. Eine zusätzliche Hinzuschätzung des Finanzamts für Non-Food-Artikel ist unzulässig. Begründet wird dies damit, dass es allgemeiner Lebenserfahrung entspricht, dass ein Lebensmitteleinzelhändler auch solche Artikel im Sortiment führt.
In welcher Höhe muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung während Kurzarbeit den Lohn zahlen?
Eine verbindliche gesetzliche oder höchstrichterliche Regelung fehlt bislang. Nach herrschender Auslegung und einer älteren BAG-Entscheidung bleibt die arbeitsvertraglich wirksam vereinbarte Kurzarbeit bestehen, sodass der Arbeitgeber nur den reduzierten Lohn in Höhe des bisherigen Kurzarbeitergeldes schuldet – nicht den vollen Lohn vor Kurzarbeit.
Welche Bedeutung haben die amtlichen Pauschbeträge für Sachentnahmen?
Die im jährlichen BMF-Schreiben veröffentlichten Pauschbeträge basieren auf Erfahrungswerten und dienen als Hilfestellung zur Schätzung von Warenentnahmen nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO. Sie kommen zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige keine gesonderten Aufzeichnungen über entnommene Waren führt. Sie ersparen Einzelaufzeichnungen, sind aber keine starre Obergrenze.
Was passiert steuerlich, wenn ein Einzelhändler keine Aufzeichnungen über Warenentnahmen führt?
Führt der Unternehmer keine Einzelaufzeichnungen über Sachentnahmen, ist das Finanzamt nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO zur Schätzung berechtigt. In der Praxis wird dabei regelmäßig auf die amtlichen Pauschbeträge für Sachentnahmen des jeweiligen Gewerbezweigs zurückgegriffen. Diese Werte können vom Steuerpflichtigen angesetzt und vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt werden.