Sí. En caso de interrupción de la formación profesional por enfermedad, el derecho a la prestación por hijos se mantiene conforme al § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a EStG, siempre que la enfermedad no se prolongue previsiblemente más de seis meses. En tal caso basta con que se conserve la plaza de formación y exista la voluntad del hijo de continuar la formación, aunque actualmente no se lleven a cabo actividades formativas.
Actualizado: mayo de 2022
Más sobre el tema en el artículo Kindergeld für langfristig erkrankte Kinder in der Berufsausbildung.
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