Según la sentencia del FG Münster de 10.12.2020, el plazo de bloqueo de tres meses para ciudadanos de la UE no activos laboralmente no se aplica si ya existía un derecho al Kindergeld en Alemania antes de establecer el domicilio nacional. En estos casos, la Familienkasse no puede denegar el Kindergeld durante los primeros tres meses. Se admitió el recurso ante el BFH por su trascendencia general.
Actualizado: febrero de 2021
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