No. El Bundessozialgericht (Tribunal Federal de lo Social de Alemania) ha resuelto que la mera superación del límite de 450 EUR conforme al § 24 Abs. 3 KSVG no genera automáticamente la obligación de cotizar a la Künstlersozialkasse. Lo determinante es si los encargos se realizan con cierta regularidad y continuidad. Un encargo único no cumple este requisito.
Actualizado: agosto de 2022
Más sobre el tema en el artículo Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.
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