Pregunta

¿Cómo se tratan fiscalmente las bicicletas de empresa desde la orden del 23/11/2012?

Con la orden conjunta de las autoridades fiscales supremas de los Länder de 23/11/2012, las bicicletas y bicicletas eléctricas reciben el mismo tratamiento fiscal que los vehículos de empresa. Si el empleador cede al empleado una bicicleta también para uso privado, el beneficio en especie debe tributar. La base imponible es, de forma análoga a la regla del 1 %, el 1 % del precio recomendado por el fabricante, redondeado a la baja a los 100 EUR completos.

Actualizado: noviembre de 2012

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  • Muss das Dienstfahrrad tatsächlich beruflich genutzt werden?

    Nein, für die steuerliche Privilegierung ist es unerheblich, ob das Fahrrad tatsächlich für berufliche Fahrten (z. B. Kundenbesuche) genutzt wird. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Rad überlässt und auch eine private Nutzung gestattet ist.

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  • Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing?

    Der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten (Entgeltumwandlung), sodass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer reduziert sein zu versteuerndes Einkommen und profitiert dadurch von einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast.

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  • Welche Fahrradtypen fallen unter die Dienstwagen-Privilegierung?

    Erfasst sind sowohl klassische Fahrräder als auch Elektrofahrräder (Pedelecs). Hochwertige E-Bikes mit einem Listenpreis von beispielsweise 3.000 EUR können dadurch für den Arbeitnehmer effektiv nur rund 10 EUR Nettokosten pro Monat verursachen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.

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  • Welche Vorteile hat ein Dienstrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine attraktive, gesundheitsfördernde Zusatzleistung anbieten, ohne dass beim Leasing-Modell eigene Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer erhält ein Fahrrad zu deutlich vergünstigten Konditionen, da nur der geldwerte Vorteil von 1 % des Listenpreises monatlich zu versteuern ist – unabhängig davon, ob das Rad dienstlich oder privat genutzt wird.

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