Frage

Welche Fahrradtypen fallen unter die Dienstwagen-Privilegierung?

Erfasst sind sowohl klassische Fahrräder als auch Elektrofahrräder (Pedelecs). Hochwertige E-Bikes mit einem Listenpreis von beispielsweise 3.000 EUR können dadurch für den Arbeitnehmer effektiv nur rund 10 EUR Nettokosten pro Monat verursachen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.

Stand: November 2012

Mehr dazu im Beitrag Gesunde Fortbewegung wird endlich gewürdigt!.

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  • Wie werden Dienstfahrräder seit dem Erlass vom 23.11.2012 steuerlich behandelt?

    Mit dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.2012 werden Fahrräder und Elektrofahrräder steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist analog zur 1-%-Regelung 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.

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  • Muss das Dienstfahrrad tatsächlich beruflich genutzt werden?

    Nein, für die steuerliche Privilegierung ist es unerheblich, ob das Fahrrad tatsächlich für berufliche Fahrten (z. B. Kundenbesuche) genutzt wird. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Rad überlässt und auch eine private Nutzung gestattet ist.

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  • Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing?

    Der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten (Entgeltumwandlung), sodass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer reduziert sein zu versteuerndes Einkommen und profitiert dadurch von einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast.

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  • Welche Vorteile hat ein Dienstrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine attraktive, gesundheitsfördernde Zusatzleistung anbieten, ohne dass beim Leasing-Modell eigene Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer erhält ein Fahrrad zu deutlich vergünstigten Konditionen, da nur der geldwerte Vorteil von 1 % des Listenpreises monatlich zu versteuern ist – unabhängig davon, ob das Rad dienstlich oder privat genutzt wird.

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