La introducción de una exención de 1.000 € para los ingresos por arrendamiento y alquiler está prevista en el proyecto de la Wachstumschancengesetz (Ley de Oportunidades de Crecimiento). Su aplicación definitiva depende de la conclusión del procedimiento legislativo.
Actualizado: diciembre de 2023
Más sobre el tema en el artículo Geplante Freigrenze für Mieteinnahmen.
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