No es posible convertir en una IAP (prima compensatoria por inflación) la paga de Navidad ni los pagos extraordinarios que se basen en acuerdos contractuales u obligaciones legales, ya que falta la necesaria vinculación con la inflación. Solo los pagos extraordinarios voluntarios sin base contractual o legal —por ejemplo, gratificaciones— pueden transformarse en una IAP exenta de impuestos. En la nómina, el pago debe figurar expresamente como «Inflationsausgleichsprämie».
Actualizado: enero de 2023
Más sobre el tema en el artículo FAQ – Inflationsausgleichsprämie.
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