No. Según el FG Köln, la autoridad no puede condicionar la devolución del IVA soportado a que se haya escaneado el original. Una copia escaneada de la factura también es suficiente como prueba y debe aceptarse para la devolución.
Actualizado: abril de 2016
Más sobre el tema en el artículo EU-Vorsteuervergütungsverfahren: Gescannte Rechnungskopie reicht für den Vorsteuerabzug aus.
Preguntas relacionadas
Reicht eine gescannte Rechnungskopie für das EU-Vorsteuervergütungsverfahren aus?
Ja. Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12) genügt es, wenn der Unternehmer eine Rechnungskopie einscannt und innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt. Ein eingescanntes Original ist nicht zwingend erforderlich.
Welche Frist ist bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung im EU-Vorsteuervergütungsverfahren zu beachten?
Die eingescannte Rechnung muss innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist bei der zuständigen Behörde eingehen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Vorsteuervergütung. Der Antrag ist im elektronischen Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
Worum geht es im Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12)?
Das Finanzgericht Köln entschied, dass im EU-Vorsteuervergütungsverfahren die Einreichung einer eingescannten Rechnungskopie ausreichend ist. Die Finanzverwaltung darf den Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung versagen, es sei keine eingescannte Originalrechnung übermittelt worden.