La reducción simple asciende al 1,2 % del valor unitario (Einheitswert, hasta el 31.12.2024) o del valor catastral a efectos del impuesto sobre bienes inmuebles (Grundsteuerwert, desde el 01.01.2025) de los inmuebles pertenecientes al patrimonio empresarial y no exentos del impuesto sobre bienes inmuebles. Es determinante la situación al inicio del año natural. Solo se beneficia la parte del inmueble que efectivamente forma parte del patrimonio empresarial.
Actualizado: marzo de 2023
Más sobre el tema en el artículo Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages – Grundstücksunternehmen.
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