Sí. Según la sentencia del BFH de 14.05.2020, la duración de una medida formativa a tiempo completo es irrelevante para su calificación como primer centro de actividad. El § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG no exige una duración mínima. Basta con que la institución educativa sea frecuentada de forma continuada y no solo ocasional durante la medida limitada en el tiempo.
Actualizado: octubre de 2020
Más sobre el tema en el artículo Erste Tätigkeitsstätte bei einer vorzeitigen Bildungsmaßnahme.
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