Pregunta

¿Qué consecuencias fiscales tiene que un trabajador utilice el vehículo de empresa para fines privados pese a la prohibición?

Según el criterio del BFH, un uso privado contrario a la prohibición no tiene carácter de salario. Por tanto, la ventaja no se califica como retribución laboral y no está sujeta a la Lohnsteuer. No obstante, es requisito que la prohibición de uso privado se haya impuesto de forma seria y efectiva.

Actualizado: marzo de 2014

Más sobre el tema en el artículo Erfreuliches BFH-Urteil hinsichtlich der Privatnutzung von Dienstwagen.

Preguntas relacionadas

  • Muss die Privatnutzung eines Dienstwagens versteuert werden, wenn der Arbeitgeber sie untersagt hat?

    Nein. Der BFH hat mit Urteil VI R 71/12 bestätigt, dass kein geldwerter Vorteil für eine Privatnutzung anzusetzen ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens ausdrücklich verboten hat. In diesen Fällen darf das Finanzamt keine Privatnutzung pauschal unterstellen und besteuern.

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  • Wie wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich ermittelt?

    Nutzt ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen auch privat, muss er den geldwerten Vorteil lohnversteuern. Die Ermittlung erfolgt entweder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder pauschal über die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt wird.

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  • Worauf sollte bei der arbeitsvertraglichen Regelung eines Privatnutzungsverbots geachtet werden?

    Damit das Finanzamt das Privatnutzungsverbot anerkennt, muss es klar, eindeutig und nachweisbar formuliert sein. Eine sorgfältige schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist daher entscheidend, um die steuerlichen Vorteile dieser Rechtsprechung absichern zu können.

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