Pregunta

¿Debe tributarse el uso privado de un coche de empresa si el empleador lo ha prohibido?

No. El BFH confirmó mediante la sentencia VI R 71/12 que no debe computarse una retribución en especie por uso privado si el empleador ha prohibido expresamente el uso particular del coche de empresa. En estos casos, el Finanzamt no puede presumir ni gravar de forma global un uso privado.

Actualizado: marzo de 2014

Más sobre el tema en el artículo Erfreuliches BFH-Urteil hinsichtlich der Privatnutzung von Dienstwagen.

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    Nutzt ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen auch privat, muss er den geldwerten Vorteil lohnversteuern. Die Ermittlung erfolgt entweder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder pauschal über die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt wird.

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  • Welche steuerliche Folge hat es, wenn ein Arbeitnehmer trotz Verbot den Dienstwagen privat nutzt?

    Nach Auffassung des BFH hat eine verbotswidrige Privatnutzung keinen Lohncharakter. Der Vorteil wird also nicht als Arbeitslohn qualifiziert und unterliegt damit nicht der Lohnsteuer. Voraussetzung ist allerdings, dass das Privatnutzungsverbot ernsthaft ausgesprochen wurde.

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  • Worauf sollte bei der arbeitsvertraglichen Regelung eines Privatnutzungsverbots geachtet werden?

    Damit das Finanzamt das Privatnutzungsverbot anerkennt, muss es klar, eindeutig und nachweisbar formuliert sein. Eine sorgfältige schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist daher entscheidend, um die steuerlichen Vorteile dieser Rechtsprechung absichern zu können.

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