La Entfernungspauschale aumenta ya a partir de 2022 (en lugar de 2024) a 0,38 € por kilómetro. No obstante, el incremento solo se aplica a partir del kilómetro 21 y tiene por objeto aliviar la carga de los trabajadores que se desplazan ante el aumento de los precios de la energía.
Actualizado: marzo de 2022
Más sobre el tema en el artículo Entwurf Steuerentlastungsgesetz 2022.
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