En caso de obtener exclusivamente rendimientos de actividades económicas conforme a los §§ 13, 15 o 18 EStG, la Energiepreispauschale reduce el pago anticipado del impuesto sobre la renta correspondiente al tercer trimestre de 2022 (vencimiento: 10.09.2022). Si dicho pago anticipado es inferior a 300 €, se reduce a 0 € y el importe restante se compensa o se abona en el marco de la liquidación del impuesto sobre la renta de 2022.
Actualizado: julio de 2022
Más sobre el tema en el artículo Energiepreispauschale – Steuerentlastungsgesetz 2022.
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