Sí, la Administración Tributaria concede un plazo de cortesía hasta finales de 2013. Los empleadores pueden incorporarse al procedimiento electrónico a lo largo del año 2013 sin que se objete el cambio tardío.
Actualizado: noviembre de 2012
Más sobre el tema en el artículo Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2013 Hinweis für 2013: Kulanzfrist.
Preguntas relacionadas
Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?
Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.
Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?
Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.
Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?
Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.