Frage

Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?

Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.

Stand: November 2012

Mehr dazu im Beitrag Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2013 Hinweis für 2013: Kulanzfrist.

Verwandte Fragen

  • Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?

    Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.

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  • Gibt es eine Kulanzfrist für die Einführung von ELStAM im Jahr 2013?

    Ja, die Finanzverwaltung gewährt eine Kulanzfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber können den Einstieg in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 nachholen, ohne dass die verspätete Umstellung beanstandet wird.

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  • Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?

    Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.

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