Solo son deducibles los gastos adicionales asumidos por el propio trabajador, como la parte proporcional del combustible, en la medida en que correspondan a desplazamientos profesionales. Las cuotas de leasing en sí no se incluyen, según la jurisprudencia actual de los tribunales fiscales (FG), cuando se financian mediante conversión salarial.
Actualizado: junio de 2016
Más sobre el tema en el artículo Einbehaltene Leasingraten vom Arbeitgeber für die Nutzung eines PKW des Arbeitnehmers = keine Werbungskosten beim Arbeitnehmer.
Preguntas relacionadas
Sind vom Gehalt einbehaltene Leasingraten für einen Dienstwagen als Werbungskosten abziehbar?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.
Warum verneint das FG Berlin-Brandenburg den Werbungskostenabzug bei Barlohnumwandlung?
Bei einer Barlohnumwandlung fließt dem Arbeitnehmer der Gehaltsbestandteil in Höhe der Leasingraten gar nicht erst zu. Da er auf diesen Anteil verzichtet, liegen schon dem Begriff nach keine Aufwendungen vor, die er aus eigenem Vermögen für die Einkünfteerzielung getätigt hätte. Werbungskosten setzen jedoch eigenen Aufwand voraus.
Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?
Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.