Pregunta

¿La venta de una colección privada a través de eBay está sujeta a impuestos?

Sí, si la venta se realiza de forma continua y en un volumen considerable, puede estar sujeta al impuesto sobre la renta y al IVA. El FG Köln (sentencia de 04.03.2015, 14 K 188/13) resolvió que las actividades de venta prolongadas e intensivas conducen a la calificación como empresario y comerciante. Son determinantes el volumen, la duración y la frecuencia de las ventas, así como la organización de las mismas.

Actualizado: mayo de 2015

Más sobre el tema en el artículo Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig.

Preguntas relacionadas

  • Wann gilt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Ein eBay-Verkäufer wird als Unternehmer eingestuft, wenn er nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Indizien sind eine hohe Anzahl von Verkäufen, langjährige Aktivität sowie regelmäßige Umsätze in nennenswerter Höhe. Im entschiedenen Fall lagen die jährlichen Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro, was zur Unternehmereigenschaft führte.

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  • Worin unterscheidet sich der Verkauf einer Sammlung "en bloc" vom Einzelverkauf?

    Der einmalige Verkauf einer privaten Sammlung als Ganzes ("en bloc") gilt nach BFH-Rechtsprechung als umsatzsteuerfreie Vermögensverwaltung. Werden dagegen Einzelstücke über einen längeren Zeitraum laufend veräußert, liegt eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit vor. Diese Differenzierung war im Urteil des FG Köln entscheidend für die Steuerpflicht.

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  • Wie wird der Gewinn beim eBay-Verkauf aus privaten Sammlungen ermittelt?

    Wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorliegen, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen. Im Fall des FG Köln wurde eine Schätzung mit 20 % des Umsatzes als angemessen bestätigt. Die Wertsteigerung der zum Verkauf bestimmten Gegenstände erfolgt im Betriebsvermögen, sobald diese mit Aufnahme der Verkaufstätigkeit in den Gewerbebetrieb eingelegt werden.

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  • Sind geerbte Gegenstände beim Weiterverkauf einkommensteuerpflichtig?

    Werden geerbte Gegenstände nachhaltig und planmäßig weiterverkauft, können daraus gewerbliche Einkünfte entstehen. Auch ergänzende Zukäufe und der Verkauf doppelter Exemplare sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Die ursprüngliche Herkunft aus einer Erbschaft schützt nicht vor der Einstufung als Gewerbebetrieb, wenn die übrigen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.

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