Werden geerbte Gegenstände nachhaltig und planmäßig weiterverkauft, können daraus gewerbliche Einkünfte entstehen. Auch ergänzende Zukäufe und der Verkauf doppelter Exemplare sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Die ursprüngliche Herkunft aus einer Erbschaft schützt nicht vor der Einstufung als Gewerbebetrieb, wenn die übrigen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.
Stand: Mai 2015
Mehr dazu im Beitrag Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig.
Verwandte Fragen
Ist der Verkauf einer privaten Sammlung über eBay steuerpflichtig?
Ja, wenn der Verkauf kontinuierlich und in erheblichem Umfang erfolgt, kann er der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegen. Das FG Köln (Urteil vom 04.03.2015, 14 K 188/13) hat entschieden, dass langjährige und intensive Verkaufsaktivitäten zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender führen. Maßgeblich sind der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Verkäufe sowie die Verkaufsorganisation.
Wann gilt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?
Ein eBay-Verkäufer wird als Unternehmer eingestuft, wenn er nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Indizien sind eine hohe Anzahl von Verkäufen, langjährige Aktivität sowie regelmäßige Umsätze in nennenswerter Höhe. Im entschiedenen Fall lagen die jährlichen Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro, was zur Unternehmereigenschaft führte.
Worin unterscheidet sich der Verkauf einer Sammlung "en bloc" vom Einzelverkauf?
Der einmalige Verkauf einer privaten Sammlung als Ganzes ("en bloc") gilt nach BFH-Rechtsprechung als umsatzsteuerfreie Vermögensverwaltung. Werden dagegen Einzelstücke über einen längeren Zeitraum laufend veräußert, liegt eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit vor. Diese Differenzierung war im Urteil des FG Köln entscheidend für die Steuerpflicht.
Wie wird der Gewinn beim eBay-Verkauf aus privaten Sammlungen ermittelt?
Wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorliegen, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen. Im Fall des FG Köln wurde eine Schätzung mit 20 % des Umsatzes als angemessen bestätigt. Die Wertsteigerung der zum Verkauf bestimmten Gegenstände erfolgt im Betriebsvermögen, sobald diese mit Aufnahme der Verkaufstätigkeit in den Gewerbebetrieb eingelegt werden.