Conforme al § 3 Nr. 11a EStG, los empleadores pueden conceder a sus trabajadores una prima especial por coronavirus de hasta 1.500 € exenta de impuestos y de cotizaciones sociales. Los importes que superen ese límite tributan como salario ordinario. El pago puede efectuarse a elección como prestación dineraria o como retribución en especie.
Actualizado: septiembre de 2020
Más sobre el tema en el artículo <small>Corona-Krise: </small><br/>Die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer-innen.
Preguntas relacionadas
Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?
Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.
Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?
Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
Können Personalkosten bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe abgesetzt werden?
Ja, Personalkosten können nachträglich von den Einnahmen abgesetzt werden, sofern sie zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und nicht durch andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil viele Betriebe nach den Lockerungen im Mai und Juni 2020 wieder öffneten und sonst rechnerische Liquiditätsüberschüsse entstanden wären.
Können Steuervorauszahlungen wegen der Corona-Krise herabgesetzt werden?
Ja, für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer können Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sind elektronisch unkompliziert möglich und werden von den Finanzämtern in der Regel zügig und ohne Probleme bearbeitet.