La solicitud del subsidio por fallecimiento la presentan los herederos o familiares supérstites del funcionario fallecido ante la oficina regional competente (Landesamt). El pago lo efectúa el respectivo empleador público (Dienstherr); en el caso resuelto, el Estado federado de Renania del Norte-Westfalia a través del Landesamt.
Actualizado: septiembre de 2021
Más sobre el tema en el artículo BFH Urteil (VI R 8/19): Beamtenrechtliches Sterbegeld.
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