Las operaciones de una cafetería en una residencia asistencial están sujetas, por regla general, al tipo general del IVA del 19 %. No procede la exención y el tipo reducido solo se aplica si se cumplen los requisitos correspondientes (p. ej., venta para llevar).
Actualizado: noviembre de 2023
Más sobre el tema en el artículo BFH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung bei Betrieb einer Cafeteria im Altersheim.
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