Según el art. 134, letra a) de la Directiva del IVA (MwStSystRL), las entregas de bienes y prestaciones de servicios quedan excluidas de la exención cuando no son indispensables para la prestación principal beneficiada. Esta disposición concreta la interpretación del § 4 Nr. 16 UStG y tiene como consecuencia que solo se eximen las prestaciones estrechamente vinculadas a los cuidados.
Actualizado: noviembre de 2023
Más sobre el tema en el artículo BFH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung bei Betrieb einer Cafeteria im Altersheim.
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