Pregunta

¿Cómo se tratan los costes de los cónyuges participantes en relación con el límite de 110 EUR?

Según la nueva jurisprudencia del BFH, al trabajador solo se le imputan las prestaciones que recibe directamente. Los costes correspondientes a los cónyuges o parejas participantes ya no pueden imputarse al empleado. De este modo, el límite exento de 110 EUR corresponde por separado a cada parte.

Actualizado: octubre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Betriebsveranstaltung darf mehr kosten: Brandaktuelles BFH-Urteil..

Preguntas relacionadas

  • Welche Freigrenze gilt für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern?

    Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bleiben lohnsteuerfrei, wenn pro Arbeitnehmer und Veranstaltung die Freigrenze von 110 EUR nicht überschritten wird. Begünstigt sind maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.

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  • Welche Kosten sind nach BFH-Urteil vom 16.05.2013 in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen?

    Nach der neuen Rechtsprechung (BFH VI R 94/10 und VI R 7/11) sind nur noch die Kosten einzurechnen, durch die der Arbeitnehmer objektiv bereichert wird. Das umfasst Leistungen, die der Arbeitnehmer unmittelbar konsumieren kann, z.B. Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Fahrtkosten, Raummieten oder Kosten für Eventveranstalter zählen nicht mehr dazu.

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  • Gilt die neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsveranstaltung auch rückwirkend?

    Ja, die geänderte Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anwendbar und wirkt damit auch zugunsten der Arbeitgeber für die Vergangenheit. Eine Überprüfung bisher als steuerpflichtig behandelter Betriebsveranstaltungen kann sich daher lohnen.

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  • Warum sind Betriebsveranstaltungen grundsätzlich kein Arbeitslohn?

    Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge dienen überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, etwa der Förderung des Betriebsklimas. Solange die Freigrenze von 110 EUR pro Person eingehalten wird, liegt deshalb kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

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