Pregunta

¿Por qué los eventos de empresa no constituyen, en principio, salario?

Los eventos de empresa, como las fiestas navideñas o las excursiones laborales, sirven principalmente al interés operativo del empleador, por ejemplo, al fomento del buen clima laboral. Mientras se respete el límite exento de 110 EUR por persona, no se considera salario sujeto a tributación.

Actualizado: octubre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Betriebsveranstaltung darf mehr kosten: Brandaktuelles BFH-Urteil..

Preguntas relacionadas

  • Welche Freigrenze gilt für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern?

    Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bleiben lohnsteuerfrei, wenn pro Arbeitnehmer und Veranstaltung die Freigrenze von 110 EUR nicht überschritten wird. Begünstigt sind maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Kosten sind nach BFH-Urteil vom 16.05.2013 in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen?

    Nach der neuen Rechtsprechung (BFH VI R 94/10 und VI R 7/11) sind nur noch die Kosten einzurechnen, durch die der Arbeitnehmer objektiv bereichert wird. Das umfasst Leistungen, die der Arbeitnehmer unmittelbar konsumieren kann, z.B. Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Fahrtkosten, Raummieten oder Kosten für Eventveranstalter zählen nicht mehr dazu.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie werden Kosten für teilnehmende Ehepartner bei der 110-EUR-Grenze behandelt?

    Nach neuer BFH-Rechtsprechung werden dem Arbeitnehmer nur noch die Leistungen zugerechnet, die er selbst unmittelbar erhält. Kosten, die auf teilnehmende Ehepartner oder Partner entfallen, dürfen dem Mitarbeiter nicht mehr zugerechnet werden. Damit steht die Freigrenze von 110 EUR jedem Partner gesondert zu.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Gilt die neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsveranstaltung auch rückwirkend?

    Ja, die geänderte Rechtsprechung ist in allen noch offenen Fällen anwendbar und wirkt damit auch zugunsten der Arbeitgeber für die Vergangenheit. Eine Überprüfung bisher als steuerpflichtig behandelter Betriebsveranstaltungen kann sich daher lohnen.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas