Según la resolución del 02.06.2021, los titulares pueden quedar exentos del Einkommensteuer si la instalación tiene una potencia máxima de 10 kW, se puso en funcionamiento después de 2003, está ubicada en una vivienda unifamiliar o bifamiliar o en un inmueble propiedad del titular, y los ingresos por arrendamiento, en caso de alquiler parcial, no superan los 520 € anuales.
Actualizado: junio de 2021
Más sobre el tema en el artículo Besteuerung der Photovoltaikanlagen und Auslaufen der staatlichen Einspeisevergütung.
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