El Grundsteuer A (impuesto sobre bienes inmuebles A) se aplica a fincas agrícolas y forestales como granjas, tierras de cultivo o masas forestales. El Grundsteuer B (impuesto sobre bienes inmuebles B) grava todos los demás terrenos edificados o edificables, como viviendas en propiedad, inmuebles de alquiler y fincas comerciales.
Actualizado: marzo de 2021
Más sobre el tema en el artículo Beantragung Grundsteuerlass bis 31.03.2021.
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