Pregunta

¿Es deducible fiscalmente un rincón de trabajo en el salón?

No. El BFH ha aclarado que los gastos de espacios de uso mixto, como un rincón de trabajo en el salón, no pueden deducirse fiscalmente. Un despacho doméstico debe estar separado físicamente y utilizarse casi exclusivamente con fines profesionales.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo „Arbeitsecke“ – BFH verneint Steuervorteil.

Preguntas relacionadas

  • Welche Voraussetzungen gelten für ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer?

    Der Raum muss büromäßig eingerichtet sein und ausschließlich oder nahezu ausschließlich (mind. 90%) für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden. Zusätzlich darf dem Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, etwa bei Lehrern.

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  • Können Hobbyraum oder Gästezimmer als Arbeitszimmer abgesetzt werden?

    Nein. Räume, die auch privat genutzt werden – wie Hobbyräume oder Gästezimmer – erfüllen nicht das Kriterium der nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung und scheiden als steuerlich begünstigtes Arbeitszimmer aus.

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  • Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag für ein häusliches Arbeitszimmer?

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Kosten bis zu einer Obergrenze von 1.250 EUR pro Jahr angesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer jedoch nachweislich den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit, sind die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzbar.

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  • Wann sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers unbegrenzt abziehbar?

    Die Begrenzung auf 1.250 EUR entfällt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. In diesem Fall können die tatsächlichen Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.

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