Der Raum muss büromäßig eingerichtet sein und ausschließlich oder nahezu ausschließlich (mind. 90%) für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden. Zusätzlich darf dem Steuerpflichtigen für seine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, etwa bei Lehrern.
Stand: August 2016
Mehr dazu im Beitrag „Arbeitsecke“ – BFH verneint Steuervorteil.
Verwandte Fragen
Ist eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich absetzbar?
Nein. Der BFH hat klargestellt, dass Kosten für gemischt genutzte Räume wie eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Ein häusliches Arbeitszimmer muss räumlich abgetrennt und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
Können Hobbyraum oder Gästezimmer als Arbeitszimmer abgesetzt werden?
Nein. Räume, die auch privat genutzt werden – wie Hobbyräume oder Gästezimmer – erfüllen nicht das Kriterium der nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung und scheiden als steuerlich begünstigtes Arbeitszimmer aus.
Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag für ein häusliches Arbeitszimmer?
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Kosten bis zu einer Obergrenze von 1.250 EUR pro Jahr angesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer jedoch nachweislich den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit, sind die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzbar.
Wann sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers unbegrenzt abziehbar?
Die Begrenzung auf 1.250 EUR entfällt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. In diesem Fall können die tatsächlichen Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.