Pregunta

¿Son deducibles los gastos de cocina, baño y pasillo como dependencias accesorias de un despacho profesional en casa?

No. Si las dependencias accesorias como cocina, baño o pasillo están integradas en la esfera doméstica y se utilizan en una medida no insignificante de forma privada, los gastos proporcionales no pueden deducirse como gastos de explotación ni como gastos profesionales. Esto rige también cuando el despacho propiamente dicho está reconocido fiscalmente.

Actualizado: junio de 2016

Más sobre el tema en el artículo Aktuelles BFH-Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer: Nebenräume, die auch privat genutzt werden, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Preguntas relacionadas

  • Wie sind die Nutzungsvoraussetzungen bei Arbeitszimmer und Nebenräumen zu prüfen?

    Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sind für jeden Raum und jeden Nebenraum einzeln zu prüfen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Raum nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird. Eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung schließt den Abzug der Kosten für diesen Raum aus.

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  • Welche Auswirkung hat das BFH-Urteil X R 26/13 vom 17.02.2016 auf den Arbeitszimmerabzug?

    Der BFH hat klargestellt, dass anteilige Aufwendungen für gemischt genutzte Nebenräume nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer geltend gemacht werden können. Nur Kosten für Räume, die selbst die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllen, sind abzugsfähig. Eine pauschale Mitberücksichtigung von Bad, Küche oder Flur scheidet aus.

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  • Was gilt als nicht unerhebliche private Mitbenutzung eines Nebenraums?

    Eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung liegt vor, wenn der Raum regelmäßig auch privaten Zwecken dient, etwa Bad, Küche oder Flur in einer Privatwohnung. In solchen Fällen ist eine sachgerechte Aufteilung in einen beruflichen und privaten Anteil nicht möglich, sodass die Kosten insgesamt nicht abziehbar sind.

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