Pregunta

¿Hasta cuándo debe asignarse al patrimonio empresarial una instalación fotovoltaica construida en 2015?

La asignación de una instalación fotovoltaica construida en 2015 al patrimonio empresarial debe realizarse a más tardar el 31/05/2016. Este plazo es de obligado cumplimiento, ya que, de lo contrario, se pierde la deducción del IVA soportado sobre los costes de adquisición.

Actualizado: mayo de 2016

Más sobre el tema en el artículo Photovoltaikanlagen: Achtung, Frist beachten, wenn Anlage in 2015 errichtet wurde! Zuordnung zum Unternehmensvermögen muss bis zum 31.05.2016 erfolgen!.

Preguntas relacionadas

  • Warum ist die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen wichtig?

    Nur durch die rechtzeitige Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Errichtungskosten der Photovoltaikanlage beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne diese Zuordnung entfällt die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie erfolgt in der Praxis die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen?

    Die Zuordnung wird regelmäßig dadurch dokumentiert, dass die Umsatzsteuererklärung mit Geltendmachung der Vorsteuer aus der Photovoltaikanlage fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wird. Für in 2015 errichtete Anlagen sollte die Umsatzsteuererklärung 2015 daher bis spätestens 31.05.2016 abgegeben werden.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Was passiert, wenn die Zuordnungsfrist zum 31.05. versäumt wird?

    Wird die Zuordnungsfrist versäumt, gilt die Photovoltaikanlage als dem Privatvermögen zugeordnet. Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist dann endgültig ausgeschlossen und kann auch nachträglich nicht mehr nachgeholt werden.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas