Con un precio bruto de catálogo como nuevo de 81.400 EUR, la regla del 1 % genera un valor monetario imputable mensual de 814 EUR por el uso privado. Este importe debe tributar como rendimiento del trabajo, con independencia del valor real del vehículo.
Actualizado: febrero de 2013
Más sobre el tema en el artículo 1 %-Regelung: Bruttolistenneupreis verfassungsrechtlich unbedenklich.
Preguntas relacionadas
Ist die 1%-Regelung beim Dienstwagen verfassungsrechtlich zulässig?
Ja, der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.12.2012 (Az. IV R 51/11) bestätigt, dass die 1%-Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Auch der Umstand, dass Bruttolistenneupreise in der Praxis häufig durch Rabatte unterschritten werden, ändert daran nichts.
Welcher Wert ist bei der 1%-Regelung für einen Gebrauchtwagen anzusetzen?
Bei der 1%-Regelung wird stets der Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen, auch wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Der tatsächliche Marktwert oder Kaufpreis spielt keine Rolle, selbst wenn er deutlich niedriger ist.
Kann der niedrigere Gebrauchtwagenwert anstelle des Bruttolistenpreises angesetzt werden?
Nein, ein Ansatz des tatsächlichen Gebrauchtwagenwerts statt des Bruttolistenneupreises ist nicht zulässig. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer dies erfolglos beantragt – der BFH bestand auf dem typisierenden Ansatz des Listenneupreises.
Welche Alternative besteht zur 1%-Regelung bei einem hohen Bruttolistenpreis?
Wenn der Bruttolistenneupreis deutlich über dem tatsächlichen Fahrzeugwert liegt, bietet sich die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs an. Damit kann der private Nutzungsanteil exakt ermittelt und der steuerliche Vorteil gegenüber der pauschalen 1%-Regelung häufig reduziert werden.