No, no se admite la aplicación del valor real del vehículo usado en lugar del precio bruto de catálogo como nuevo. En el caso litigioso, el trabajador lo solicitó sin éxito: el BFH mantuvo la aplicación tipificada del precio de catálogo como nuevo.
Actualizado: febrero de 2013
Más sobre el tema en el artículo 1 %-Regelung: Bruttolistenneupreis verfassungsrechtlich unbedenklich.
Preguntas relacionadas
Ist die 1%-Regelung beim Dienstwagen verfassungsrechtlich zulässig?
Ja, der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.12.2012 (Az. IV R 51/11) bestätigt, dass die 1%-Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Auch der Umstand, dass Bruttolistenneupreise in der Praxis häufig durch Rabatte unterschritten werden, ändert daran nichts.
Welcher Wert ist bei der 1%-Regelung für einen Gebrauchtwagen anzusetzen?
Bei der 1%-Regelung wird stets der Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen, auch wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Der tatsächliche Marktwert oder Kaufpreis spielt keine Rolle, selbst wenn er deutlich niedriger ist.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei einem Bruttolistenpreis von 81.400 EUR?
Bei einem Bruttolistenneupreis von 81.400 EUR ergibt die 1%-Regelung einen monatlichen geldwerten Vorteil von 814 EUR für die private Nutzung. Dieser Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig vom tatsächlichen Fahrzeugwert.
Welche Alternative besteht zur 1%-Regelung bei einem hohen Bruttolistenpreis?
Wenn der Bruttolistenneupreis deutlich über dem tatsächlichen Fahrzeugwert liegt, bietet sich die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs an. Damit kann der private Nutzungsanteil exakt ermittelt und der steuerliche Vorteil gegenüber der pauschalen 1%-Regelung häufig reduziert werden.