• #
  • Themen
    • Aktuelle Nachrichten
    • Aus dem Turm
  • Dienstleistungen
    • Lohnbuchhaltung, Baulöhne
    • Steuerberatung
    • Rechtsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Unternehmensberatung
    • Mediation
    • Akademie
    • Weitere Dienstleistungen
  • Hilfreiches
  • Veranstaltungen
    • Aktuelle Veranstaltungen
    • Vergangene Veranstaltungen
  • Presse
  • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Standorte
    • Qualität
    • Philosophie
    • Wen wir unterstützen
  • Karriere
  • EN

Steffen & Partner Gruppe HomepageSteffen & Partner Gruppe

Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

Startseite » außergewöhnliche Belastung

20. Juni 2022

Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Umgestaltung des Gartens

Grundlegend stellt sich die Frage, ob Aufwendungen, die mit der Umgestaltung des Gartens zusammenhängen und auf Grundlage einer körperlichen Einschränkung vorgenommen wurden, als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sind. Dabei sollte die Umgestaltung dazu dienen, dass eine Nutzung des Gartens auch mit einer Einschränkung möglich ist. Urteil FG ... Weiterlesen

7. November 2016 Bereich Steuerberater

Polnischer Pflegedienst: Kosten auch ohne ausgebildetes Fachpersonal steuerlich absetzbar

Sachverhalt:   Bei der Klägerin handelt es sich um eine pflegebedürftige Dame, die Pflegegeld für selbst zu beschaffende Pflegedienste in Höhe von 5.280,-- EUR im Jahr 2014 erhielt. Sie nahm einen polnischen Pflegedienst für die häusliche Pflege in Anspruch, mit dem auch ein Vertrag geschlossen wurde, der Leistungen für Tätigkeiten wie  Spülen, Kochen, Einkaufen, ... Weiterlesen

19. September 2013

Strafverteidigerkosten keine außergewöhnliche Belastung

Mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: IX R 5/12) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kosten, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat Verurteilten für seine Strafverteidigung entstanden sind, nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zugelassen sind. Der BFH hat den Abzug gem. § 4 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben oder Werbungskosten versagt , da die Kosten ... Weiterlesen

2. September 2013

Medikamente für die Hausapotheke: ohne ärztliche Verordnung nicht von der Steuer absetzbar

Hintergrund: Selbst gezahlte Medikamente und Arztrechnungen (Eigenanteil) sind im Rahmen der so genannten "außergewöhnlichen Belastungen" von der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Allerdings wird dabei immer eine "zumutbare Eigenbelastung" unterstellt, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abhängig ist. Zum Beispiel beträgt diese bei verheirateten Steuerpflichtigen  mit 2 ... Weiterlesen

12. April 2013

Außergewöhnliche Belastung:
 Zivilprozesskosten/ Schadenersatzkosten, Scheidungskosten, etc.

Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH vom 12.05.2011, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig sein und damit müssen diese als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Früher wurden diese Kosten nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Finanzverwaltung hat ... Weiterlesen

14. Mai 2012

Möglichkeiten, Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzuziehen

Sieht es vielleicht so bei Ihnen katastrophal aus? Kleines Trostpflaster vom BFH: Wenn keine üblichen Maßnahmen oder Beseitigung von Baumängeln vorliegen, bestehen Möglichkeiten, Aufwendungen für die Sanierung selbst genutzter Wohngebäude von der Steuer abzusetzen. Es gibt einige aktuellere Entscheidungen des BFH, in dem der Abzug von Sanierungen unter bestimmten ... Weiterlesen

Folgen Sie uns auf:

  • Bild- und Urheberrechte
  • Datenschutzerklärung
  • Haftungsausschluss
  • Impressum
Steffen & Partner Gruppe – Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Bocholt und Düsseldorf

©2026 · Steffen & Partner Gruppe Home · Google+ · Bildrechte · Impressum