Gesund oder Krank? Gesundheit aus der Dose?
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Hintergrund: Selbst gezahlte Medikamente und Arztrechnungen (Eigenanteil) sind im Rahmen der so genannten “außergewöhnlichen Belastungen” von der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Allerdings wird dabei immer eine “zumutbare Eigenbelastung” unterstellt, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abhängig ist. Zum Beispiel beträgt diese bei verheirateten Steuerpflichtigen  mit 2 Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen EUR 15.341 und 51.130 drei Prozent, also z.B. bei TEUR 50 müssen die gezahlten Selbstkosten schon über TEUR 1,5 betragen, damit sich diese bei der Steuer auswirken. Sprechen Sie uns gerne an, wir berechnen gerne Ihre individuelle zumutbare Eigenbelastung. Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (Pressemitteilung vom 23.08.2013 zu Urteil vom 8.7.2013 – 5 K 2157/12 ). Dies gilt ausdrücklich z.B. auch für vorbeugende Medikamente wie Schmerz-, Erkältungs- und Grippemittel. Bitte achten Sie also darauf, dass Sie sich immer vorher ein Rezept von Ihrem Arzt ausstellen lassen.    

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