Question

Quelles prestations liées à la restauration en résidence-services sont concrètement éligibles ?

Sont éligibles les coûts de main-d'œuvre proportionnels pour la préparation des repas dans la cuisine de l'établissement ainsi que pour le service en salle à manger. En revanche, les coûts des matières premières, c'est-à-dire des denrées alimentaires elles-mêmes, ne sont pas déductibles ; la ventilation doit ressortir clairement de la facture de la résidence-services.

Mise à jour: septembre 2012

En savoir plus dans l'article Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift kann als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden.

Questions liées

  • Sind Kosten für Mahlzeiten im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?

    Ja, das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.09.2012 (Az. 3 K 3887/11) entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend machen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Aufschlüsselung der Kosten in der Abrechnung des Wohnstifts.

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  • Muss die Mahlzeit im eigenen Appartement serviert werden, um steuerlich begünstigt zu sein?

    Nein. Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Begünstigung auch dann möglich, wenn das Essen in einem gemeinschaftlichen Speisesaal ausgegeben wird. Entscheidend ist, dass die Leistung im räumlichen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht wird – dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnstifts.

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  • Spielt es eine Rolle, ob der Bewohner Zugang zur Küche hat?

    Nein. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger keinen Zutritt zur hauseigenen Küche, in der die Speisen zubereitet wurden. Das FG sah die Leistung dennoch als „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht an und ließ die Steuerermäßigung zu.

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