Non, selon l'arrêt du FG Köln du 19.10.2023 (11 K 1802/22), l'indemnité de remboursement anticipé versée lors de la cession du bien loué n'est pas déductible comme frais professionnels courants au titre des revenus fonciers. Économiquement, le paiement n'est plus rattaché à la location en cours, mais à l'opération de cession. Le lien de causalité requis avec les revenus locatifs fait donc défaut.
Mise à jour: février 2024
En savoir plus dans l'article Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten des veräußerten Vermietungsobjektes.
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