Question

Quelles conséquences un dirigeant encourt-il pour des paiements effectués après la survenance de l'état d'insolvabilité ?

Si le dirigeant effectue encore des paiements à partir du patrimoine social après la survenance d'une cessation des paiements ou d'un surendettement, il est personnellement responsable de ces montants sur son patrimoine privé. En outre, des conséquences pénales peuvent en résulter, notamment pour retard dans la déclaration d'insolvabilité (Insolvenzverschleppung).

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Unternehmen in der Krise: persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden!.

Questions liées

  • Wann muss ein Geschäftsführer in der Krise externen Rat einholen?

    Sobald Anzeichen einer Krise vorliegen und der Geschäftsführer nicht selbst über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verfügt, muss er unverzüglich unabhängigen fachlichen Rat einholen. Dies ergibt sich aus der verschärften Sorgfaltspflicht, die der BGH mit Urteil vom 27.03.2012 konkretisiert hat. Ein Zuwarten kann eine persönliche Haftung begründen.

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  • Reicht ein allgemeiner Beratungsauftrag zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung aus?

    Nein. Nach dem BGH-Urteil vom 27.03.2012 muss konkret eine Prüfung der Insolvenzreife in Auftrag gegeben werden. Ein bloß allgemein gehaltener Beratungsauftrag genügt nicht, um den Geschäftsführer von der persönlichen Haftung zu entlasten.

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  • Wann muss der Geschäftsführer einer GmbH oder AG Insolvenzantrag stellen?

    Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ein, ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Hinauszögern führt zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Risiken.

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  • Für welche Gesellschaftsformen gelten die verschärften Haftungspflichten des Geschäftsführers?

    Die Pflichten zur Prüfung der Insolvenzreife und zur rechtzeitigen Antragstellung gelten für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften wie GmbH, AG sowie GmbH & Co. KG. In all diesen Konstellationen drohen bei Pflichtverletzung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

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