Frage

Wann muss der Geschäftsführer einer GmbH oder AG Insolvenzantrag stellen?

Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ein, ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Hinauszögern führt zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Risiken.

Stand: August 2013

Mehr dazu im Beitrag Unternehmen in der Krise: persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden!.

Verwandte Fragen

  • Wann muss ein Geschäftsführer in der Krise externen Rat einholen?

    Sobald Anzeichen einer Krise vorliegen und der Geschäftsführer nicht selbst über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verfügt, muss er unverzüglich unabhängigen fachlichen Rat einholen. Dies ergibt sich aus der verschärften Sorgfaltspflicht, die der BGH mit Urteil vom 27.03.2012 konkretisiert hat. Ein Zuwarten kann eine persönliche Haftung begründen.

    Permalink zur Frage

  • Reicht ein allgemeiner Beratungsauftrag zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung aus?

    Nein. Nach dem BGH-Urteil vom 27.03.2012 muss konkret eine Prüfung der Insolvenzreife in Auftrag gegeben werden. Ein bloß allgemein gehaltener Beratungsauftrag genügt nicht, um den Geschäftsführer von der persönlichen Haftung zu entlasten.

    Permalink zur Frage

  • Welche Folgen drohen einem Geschäftsführer bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife?

    Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen für diese Beträge. Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Insolvenzverschleppung, drohen.

    Permalink zur Frage

  • Für welche Gesellschaftsformen gelten die verschärften Haftungspflichten des Geschäftsführers?

    Die Pflichten zur Prüfung der Insolvenzreife und zur rechtzeitigen Antragstellung gelten für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften wie GmbH, AG sowie GmbH & Co. KG. In all diesen Konstellationen drohen bei Pflichtverletzung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht