Question

Quand un dirigeant doit-il faire appel à un conseil externe en cas de crise ?

Dès l'apparition de signes de crise, si le dirigeant ne dispose pas lui-même des connaissances suffisantes pour apprécier une insolvabilité ou un surendettement, il doit solliciter sans délai un avis indépendant et qualifié. Cette obligation découle du devoir de diligence renforcé, précisé par le BGH dans son arrêt du 27.03.2012. Tout retard peut engager sa responsabilité personnelle.

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Unternehmen in der Krise: persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden!.

Questions liées

  • Reicht ein allgemeiner Beratungsauftrag zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung aus?

    Nein. Nach dem BGH-Urteil vom 27.03.2012 muss konkret eine Prüfung der Insolvenzreife in Auftrag gegeben werden. Ein bloß allgemein gehaltener Beratungsauftrag genügt nicht, um den Geschäftsführer von der persönlichen Haftung zu entlasten.

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  • Welche Folgen drohen einem Geschäftsführer bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife?

    Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen für diese Beträge. Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Insolvenzverschleppung, drohen.

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  • Wann muss der Geschäftsführer einer GmbH oder AG Insolvenzantrag stellen?

    Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ein, ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Hinauszögern führt zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Risiken.

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  • Für welche Gesellschaftsformen gelten die verschärften Haftungspflichten des Geschäftsführers?

    Die Pflichten zur Prüfung der Insolvenzreife und zur rechtzeitigen Antragstellung gelten für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften wie GmbH, AG sowie GmbH & Co. KG. In all diesen Konstellationen drohen bei Pflichtverletzung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

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