Question

À partir de quand s'applique l'obligation de documentation pour les dispositifs transfrontières en vertu de la directive européenne sur la déclaration obligatoire ?

La directive européenne sur la déclaration obligatoire impose certaines obligations de documentation depuis le 25/06/2018, bien que l'obligation de déclaration proprement dite ne doive être remplie qu'au 31/08/2020. Il existe ainsi une période dite de rétroactivité durant laquelle les contribuables et les intermédiaires doivent examiner et documenter les dispositifs concernés, alors même que les lois nationales de transposition ne sont pas encore entièrement adoptées.

Mise à jour: juillet 2019

En savoir plus dans l'article Umsetzung der Melderichtlinie für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

Questions liées

  • Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden?

    Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Damit gilt ab dem Veranlagungsjahr 2018 eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gegenüber dem früheren Stichtag 31.05. des Folgejahres.

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  • Fallen Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung unter die 1.000-Euro-Grenze?

    Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 04.04.2019 (VI R 18/17) zählen Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat einschließlich der AfA nicht zu den Unterkunftskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Sie sind als sonstige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie notwendig sind.

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  • Ist Fahrschulunterricht für die Führerscheinklassen B und C1 umsatzsteuerpflichtig?

    Ja, Fahrschulunterricht zum Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.5.2019 (V R 7/19) unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 14.3.2019 (C-449/17) bestätigt. Fahrschulen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen.

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  • Können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als Sonderausgaben absetzen?

    Ja, Eltern können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes als eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine bestehende Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung der Eltern.

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