Question

Quelle autre exonération de TVA peut être envisagée pour les associations sportives selon l'UStG ?

Une exonération de TVA n'est désormais possible pour les associations sportives qu'au titre du § 4 n° 22 lit. b UStG, pour les manifestations sportives. Une exonération générale plus étendue ne pourrait être obtenue que par une modification législative.

Mise à jour: mai 2022

En savoir plus dans l'article Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen.

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