Oui, conformément au § 4 Nr. 12 phrase 1 lit. a UStG, les revenus issus de la location et de l'affermage de terrains et bâtiments sont en principe exonérés de TVA. Cette disposition repose sur l'art. 135 Abs. 1 lit. l de la directive TVA (MwStSystRL). Une exception s'appliquait jusqu'à présent aux équipements d'exploitation loués conjointement, dont la contrepartie était soumise à la TVA.
Mise à jour: septembre 2023
En savoir plus dans l'article Umsatzsteuerfreiheit – Vermietung/Verpachtung einschließlich Betriebsvorrichtungen.
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