La transmission électronique est un moyen de communication rapide et efficace. Les donateurs comme les organismes d'intérêt général peuvent organiser eux-mêmes la procédure relative aux attestations de dons sous forme numérique, réduisant ainsi la charge administrative et les coûts.
Mise à jour: février 2017
En savoir plus dans l'article Zur Übermittlung von Spendenquittungen.
Questions liées
Dürfen gemeinnützige Organisationen Spendenquittungen per E-Mail versenden?
Ja. Laut BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 – S 2223/07/0012) steht es gemeinnützigen Organisationen frei, Zuwendungsbestätigungen auch per E-Mail zu übermitteln. Die klassische Übermittlung per Brief bleibt daneben weiterhin zulässig.
Ändert sich durch die elektronische Übermittlung die Form der Zuwendungsbestätigung?
Nein. Die Zuwendungsbestätigung muss weiterhin dem amtlichen Muster entsprechen. Nach dem Ausdruck sieht die per E-Mail übermittelte Spendenquittung optisch genauso aus wie die per Brief versandte – lediglich der Übermittlungsweg unterscheidet sich.
Auf welches BMF-Schreiben stützt sich die elektronische Übermittlung von Spendenquittungen?
Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 mit dem Geschäftszeichen IV C 4 – S 2223/07/0012 (DOK 2016/1033014). Es regelt, dass gemeinnützige Organisationen die Form der Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen frei wählen können.