Non. Par arrêt du 09.06.2022 (VI R 26/20), le BFH a jugé qu'un taxi ne constitue pas un transport public au sens du § 9 al. 2 phrase 2 EStG. Le législateur visait, en privilégiant les transports publics, le transport en ligne régulier et non le transport occasionnel soumis à autorisation effectué par taxi.
Mise à jour: décembre 2022
En savoir plus dans l'article Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.
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