Oui, les bourses provenant d'un autre pays de l'UE sont en principe également exonérées d'impôt, à condition que les conditions du § 3 n° 44 EStG soient remplies et que l'organisme étranger attribuant la bourse respecte les exigences allemandes du droit relatif à l'utilité publique. Le boursier doit pour cela présenter au centre des impôts de son domicile des justificatifs complets, tels que les statuts, les domaines d'activité et les rapports financiers.
Mise à jour: juillet 2022
En savoir plus dans l'article Steuerliche Behandlung von Stipendienleistungen.
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Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
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Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)