L'indemnité d'insolvabilité (Insolvenzgeld) est exonérée de l'impôt sur le revenu en vertu du § 3 n° 2 lettre b EStG. Elle est toutefois soumise à la réserve de progressivité prévue au § 32b Abs. 1 Nr. 1 lettre a EStG et augmente ainsi le taux d'imposition applicable aux autres revenus. Elle est versée en une seule fois par l'Agence fédérale pour l'emploi (Bundesagentur für Arbeit).
Mise à jour: septembre 2022
En savoir plus dans l'article Steuerfreies Insolvenzgeld – Werbungskostenabzug.
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