Un droit à l'indemnité d'insolvabilité (Insolvenzgeld) existe lorsque l'employeur, en raison de difficultés de paiement, ne peut plus verser tout ou partie du salaire et qu'une procédure d'insolvabilité a été ouverte sur son patrimoine. L'Insolvenzgeld remplace le salaire impayé et est versé en une seule fois par la Bundesagentur für Arbeit (Agence fédérale pour l'emploi).
Mise à jour: septembre 2022
En savoir plus dans l'article Steuerfreies Insolvenzgeld – Werbungskostenabzug.
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